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Termine nach Vereinbarung
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Forstlandring 16
38547 Calberlah
© copyright SCHMERZKOMPETENZ PROSKE
Stornierungsrichtlinien
Eine Terminvereinbarung ist
verbindlich
Es ist schön, dass Du Dich für meine
Praxis entschieden hast. Durch eine Ter-
minreservierung, telefonisch, online
oder per E-Mail, wird ein Vertrag nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
geschlossen, der Dich laut §611 ff dazu
verpflichtet, das angesetzte Honorar zu
begleichen.
Ich arbeite nur nach Termin und habe
somit keine Sprechstunde, bei der die
Patienten ohne vorherige Absprache
vorbeikommen, wie dies der Fall bei
vielen Kassenärzten ist. Diese können
einfach den nächsten wartenden
Patienten vorziehen.
Im Vorfeld entscheiden sich meine
Patienten für einen Termin, der in
manchen Fällen bis zu 90 Minuten ver-
einnahmt.
Das heißt, wenn Du nicht erscheinst,
kann ich diese Zeit nicht effektiv nutzen
und es entstehen mir hohe, nicht
abgedeckte Betriebs- und Personalkos-
ten. Aufgrund dessen ist es Therapeu-
ten gesetzlich gestattet, eine sogenan-
nte Ausfallgebühr in Rechnung zu
stellen, die mit den Kosten der entfal-
lenen Sitzung ähnlich ist.
Ich kann meinen Termin nicht
wahrnehmen. Was soll ich tun?
Sollte es Dir nicht möglich sein, unseren
Termin einzuhalten, teil Du mir dies
bitte baldmöglichst mit.
Geschieht dies spätestens 48 Stunden
vor Deinem Termin, fallen für Dich kein-
erlei Stornierungskosten an.
Solltest Du kurzfristiger absagen, sprich
weniger als 48 Stunden vor Terminbe-
ginn, fallen nur dann keine Kosten an,
wenn ich einen anderen Patienten auf
Deinen Termin legen kann. Ist mir dies
nicht möglich, berechne ich eine Aus-
fallgebühr von 120€, die auch Termine
beinhaltet, die vergünstigt im Voraus
bezahlt wurden und die ohne Ersatz
verfallen.
Alle meine Klienten erfahren hier die
gleiche Behandlung. Heißt, die Absage
ist nur dann kostenlos, wenn die 48
Stunden vorher gegeben sind.
Etwas Unvorhergesehenes
passiert, z.B. ich bin krank, ich
muss kurzfristig arbeiten, oder
eine mir nahestehende Person
benötigt Hilfe. Sprich, ich sage
kurzfristiger als 48 Stunden vorher
ab. Wie verhält es sich in solch
einem Fall?
Selbstverständlich kann es immer
wieder passieren, dass es zu einer kurz-
fristigen Absage kommt, da die Situ-
ation nichts anderes zulässt. Hierfür
habe ich natürlich vollstes Verständnis.
Dennoch werde ich hier mein Honorar
in Rechnung stellen. Im Juristenjargon
nennt man dies “Allgemeines Lebens-
risiko”(https://de.wikipedia.org/wiki/Lebe
nsrisiko) Die Rechtsordnung sieht es so,
dass jede Person ihr “Allgemeines
Lebensrisiko” selbst zu tragen hat. Dies
kann ich für meine Klienten nicht
übernehmen.
Durch kurzfristige Absagen entstehen
mir hohe Personalkosten, die ich nicht
abdecken kann. Somit muss ich auch
im Voraus bezahlte, vergünstigte
Zahlungen für Behandlungstermine
ersatzlos verfallen lassen.
Bei einer Theaterkarte oder einem
Zugticket ist es ebenso. Werden diese
nicht eingelöst, da ein triftiger Grund
dies nicht möglich macht, verfallen
auch diese, ohne dass Du Dein Geld
erstattet bekommst.
Danke, dass Du mich hier verstehst!
Ich bin an Corona erkrankt oder
wurde von Amts wegen unter
Quarantäne gestellt. Muss ich hier
auch die Ausfallgebühr zahlen?
Ja, auch hier kommt das “Allgemeine
Lebensrisiko” zum Tragen. Hier kann ich
den Zutritt zu den Praxisräumen leider
nicht gestatten, was dem Schutz
meiner Patienten und dem Schutz der
Therapeuten dient. Auch hier fällt die
Ausfallgebühr an und im Voraus
gezahlte, vergünstigte Termine verfallen
ersatzlos.
Natürlich ist dies ärgerlich und Du
kannst nichts dafür, dennoch ist dies
von Dir “zu vertreten“, wie man in der
Juristensprache sagt.